Öffentliche Veranstaltungen – SMILE Entertainment lässt Musik von GEMA lizenzieren
Die Diskussionen waren hochgekocht. Dürfen die denn das…? Die GEMA hat die Bestimmungen für öffentliche Musikwiedergabe geändert. Fortan sind die DJ’s verpflichtet, die Musikkopien wiedergeben und aufführen diese auch lizenzieren zulassen.
Bislang war es so geregelt, dass bei öffentlichen Veranstaltungen der Veranstalter einen sog. Laptopzuschlag zur eigentlichen GEMA – Gebühr zahlen musste. Das wurde nun abgeschafft und durch den Tarif VR-Ö der GEMA ersetzt. Für Veranstalter wird es nun also im Prinzip billiger.
Damit man aber als DJ bei öffentlichen Auftritten auch die Musik spielen kann, die die Laptop-Festplatte hergibt, musste die Musik nachlizenziert werden.Das haben wir inzwischen gemacht. Somit steht den öffentlichen Auftritten von SMILE Entertainment nichts mehr im Wege. Wenn Sie uns buchen können Sie sicher sein, dass Sie keine bösen Überraschungen erleben. …und das seit 1999. Dies betrifft jedoch lediglich die Musik, die einst in mühevoller Kleinarbeit von den gekauften CD’s auf die Festplatte „überspielt“ wurde – also die Musikkopie. Gekaufte Titel z. B. von Itunes, die nur auf einem Rechner vorhanden sind, sind davon nicht betroffen.
Und hier noch ein Tipp an alle Veranstalter:
Lassen Sie sich von Ihrem gebuchten DJ nachweisen, ob die Musikbestände lizenziert wurden, sonst kann Sie die eventuelle Ersparnis sehr teuer zu stehen kommen.